Langenhagen (gg). Das neue Niedersächsische Hundegesetz tritt am Montag, 1. Juli, in Kraft. Die Stadtverwaltung Langenhagen informiert Hundehalter daher über die Besonderheiten wie die praktische und theoretische Sachkundeprüfung nach §3 NHundG auf der Internetseite www.langenhagen.de. Die im Gesetz vorgeschriebene Registrierung im Niedersächsischen Hunderegister ist ab sofort möglich (kostenpflichtig): www.hunderegister-nds.de oder Telefon (0441) 390 10 400.
Weiterhin unterwegs sind die Mitarbeiter des Außendienstes der Stadt Langenhagen für die Kontrolle der Anleinpflicht für Hunde und die Überprüfung der elektronischen Kennzeichen (Transponder im Hund). Sollten hierbei Verstöße festgestellt werden, können diese Ordnungswidrigkeiten mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung geahndet werden oder zu einer Geldbuße führen. Karin Saremba, Fachdienst Ordnung, bestätigt: "Bisher sind bei Kontrollen von hundert Hunden im Zeitraum 8. April bis 5. Juni nur sieben nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet gewesen - ein erfreuliches Ergebnis."
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