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Verwaltungsausschuss beschließt ergänzendes Verfahren

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Die Brelinger Ortsbürgermeisterin Christiana Böttcher (v. r.), Max Hüsken, Mona Achterberg, Dr. Hans-Georg Euskirchen, Cord-Peter von der Wroge und Martin Mietzner zu Beginn der Ortsratssitzung am 10. September. Foto: B. Stache Wedemark (st). Während der Ortsrat Brelingen auf seiner Sitzung vom 10. September mit einem weiteren Antrag einstimmig gegen das B-Plan Verfahrens "Erweiterung Gewerbegebiet Brelingen-Ost" und der damit einhergehenden Errichtung einer Brecheranlage votierte (ECHO berichtete), hält Bürgermeister Tjark Bartels an der Durchsetzung des Verfahrens fest. In einer schriftlichen Stellungnahme an das ECHO heißt es dazu aus dem Wedemärker Rathaus: „Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat am 19.08.2013 einstimmig die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens beschlossen, mit dem der Bebauungsplan erneut zur Rechtskraft gebracht werden soll. In einem ergänzenden Verfahren werden jene Verfahrensschritte wiederholt, die erforderlich sind, um eine rechtssichere Planung zu erreichen. Die Planung kann dann gegebenenfalls auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Hier wird eine erneute Auslegung eines Entwurfes erforderlich.“ Durch diesen Schritt werden Öffentlichkeit und Behörden erneut an dem Verfahren beteiligt. Zuvor erfolgt wie üblich die Beratung des Entwurfs in den Gremien. „Der Ortsrat Brelingen ist zusätzlich in die Planung eingebunden. Wahrscheinlich wird der Ortsrat danach auch im Rahmen des Satzungsbeschlusses beteiligt“, so die Stellungnahme, die mit der Feststellung endet: Als nächster Schritt ist der noch auszulegende, geänderte Bebauungsplanentwurf zu erstellen.“ Die Interessengemeinschaft Brelingen kündigte bereits auf der Ortsratssitzung ihre Bereitschaft zum Bürgerprotest gegen die Brecheranlage an. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte mit Urteil vom 7. März 2013 dem Antrag eines Brelinger Bürgers stattgegeben und folgenden Richterspruch gefällt: „Auf Antrag des Antragstellers wird der vom Rat der Antragsgegnerin am 26. April 2010 als Satzung beschlossene Bebauungsplan 05/15 `Erweiterung Gewerbegebiet Brelingen-Ost` für unwirksam erklärt.

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